Arbeitgeber haben durch die Westbalkan-Regelung die Möglichkeit, Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Madzedonien und Serbien einzustellen. Bislang war diese Regelung jedoch befristet und sollte zum Jahresende auslaufen.
Das ändert sich jetzt durch eine Verordnung, welche die Westbalkan-Regelung entfristet. Dieser Verordnung des Bundesarbeits- und des Bundesinnenministeriums hat der Bundesrat noch vor der Sommerpause zugestimmt und so den Weg dafür freigemacht. Es gibt noch eine weitere Neuerung: Künftig können pro Jahr bis zu 50.000 Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten nach Deutschland kommen, bisher sind es nur 25.000 Menschen.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) reagierte schon im Vorfeld positiv auf die angekündigte Entfristung: „Wir begrüßen diese Entscheidung sehr“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Die Westbalkan-Regelung verzichte auf den Nachweis einer formalen Qualifikation der Zuwanderungswilligen. Pakleppa zufolge könnten die Unternehmer damit selbst entscheiden, ob die formelle Qualifikation oder auch eine langjährige Berufserfahrung für den Job ausreiche. In der Praxis funktioniere das so gut, dass die Politik der Bitte des Baugewerbes gefolgt sei und das Kontingent verdoppelt habe.
Auch der Zentralverband des Deutsches Handwerks (ZDH) sieht die Ausweitung der Westbalkan-Regelung positiv: „Insbesondere das Baugewerbe kann von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren“, so die Einschätzung der Handwerksorganisation.
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