Foto: Victor Koldunov - stock.adobe.com
Serious senior man with folded arms and a deadpan expression posing in front of a grey background. No facial emotion.

Urteil Stellenanzeige

Diskriminiert „junges Team“ ältere Bewerber?

Wer eine Stelle ausschreibt, darf niemanden benachteiligen. Reicht die Aussage „junges, hoch motiviertes Team“ um ältere Bewerber zu diskriminieren?

Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden. Dieser Grundsatz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann zum Fallstrick bei Stellenanzeigen werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zeigt.

Arbeitsrecht: Diese 10 Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Befristung, Videoüberwachung oder Resturlaub – es gibt viele Gründe für Streit mit Mitarbeitern. Diese Urteile des Bundesarbeitsgerichts sollten Chefs kennen.
Artikel lesen

Der Fall: Ein 61-jähriger Diplomkaufmann bewarb sich auf eine Stelle für SAP-Anwendungsbetreuung. In der Stellenanzeige hieß es unter: „Wir bieten Ihnen: Mitarbeit in einem jungen, hoch motivierten Team“. Der Mann erhielt eine Absage mit der Begründung, andere Bewerber seien für das spezielle Anforderungsprofil besser geeignet. Der Bewerber sah sich aufgrund seines Alters diskriminiert und klagte auf Schadensersatz.

Das Urteil: Das Landgericht Nürnberg entschied im Sinne des Klägers und sprach ihm eine Entschädigung in Höhe von gut 6.700 Euro zu. Die Formulierung in der Stellenausschreibung „junges hochmotiviertes Team“ bewirke eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters, so die Richter. Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.

Die Richter äußerten sich im Urteil dazu, wie Arbeitgeber einen Diskriminierungsvorwurf widerlegen können. Sie müssten ein beweisbares Verfahren durchführen, das Benachteiligungen nach AGG ausschließt. So könnten sie alle Bewerbungen in einem ersten Schritt darauf hin sichten, ob die Bewerber die geforderten Qualifikationen erfüllten und alle von vornherein aus dem weiteren Verfahren ausscheiden, bei denen dies nicht der Fall ist. Dies habe die beklagte Firma nicht getan.

LAG Nürnberg, Urteil vom 27. Mai 2020, Az. 2 Sa 1/20

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/junges-und-dynamisches-unternehmen-diskriminiert-niemanden[/embed]

Stellenanzeigen – wie optimieren für welchen Kanal?

Sie schalten Ihre Stellenangebote im Anzeigenblatt und suchen im Internet? Dann sollten Sie Ihre Anzeige anpassen. Auf diese Punkte müssen Sie achten.
Artikel lesen

5 Tipps für die perfekte Stellenanzeige

Sie schalten Stellenanzeigen auf allen Kanälen, aber die Ausbeute ist mau? Mit unseren Tipps treffen Sie ins Schwarze!
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wer Verstärkung für ein „junges dynamisches Team“ sucht, formuliert damit nicht unbedingt eine Anforderung an Bewerber.

Urteil

„Junges Team mit Benzin im Blut“ in Stellenanzeige okay

Diskriminierungsklage abgewiesen: Wer sein Team und den Arbeitsplatz beschreibt, darf bei der Bewerbersuche auch mal einen Werbeslogan verwenden.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Stellenanzeigen dürfen niemanden wegen seines Geschlechts diskriminieren. Was aber, wenn ein Bewerber Fehler systematisch ausnutzt?

„Sekretärin gesucht“

Berechtigte Klage gegen Diskriminierung oder Geschäftsmodell?

Ein Mann bewirbt sich mit schlechten Unterlagen auf fehlerhafte Stellenanzeigen und klagt gegen die Ablehnung. Ein Gericht fällt ein eindeutiges Urteil.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
„Wie läufst Du denn wieder rum?“ Auch wenn Kritik an der rutschenden Latzhose berechtigt sein mag, der Ton der Kritik ist es nicht.

Personalführung

4 Killersätze, mit denen Sie Ihr Betriebsklima ruinieren

Ihre Mitarbeitenden wirken frustriert? Dann haben Sie vielleicht einen dieser 4 Killersätze losgelassen, mit denen Sie auch das motivierteste Team ausbremsen. Doch es geht auch anders!

    • Personal, Personalführung
Nachjustieren lohnt sich: Die 4-Tage-Woche ist im Betrieb von Marco Bruns ein Erfolgsmodell, das er immer wieder auf die Bedürfnisse seines Teams anpasst.

Arbeitszeitmodelle

4 Jahre mit der 4-Tage-Woche: Das sagt dieser Betrieb

Motiviertes Team, Zeit- und Kosteneinsparung, fast keine Krankentage – das sind die Vorteile der 4-Tage-Woche im Betrieb von Marco Bruns. Doch eine Sache musste er an seinem Modell verändern.

    • Strategie