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Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Diese Branchenmindestlöhne gelten 2021 im Handwerk

In einigen Handwerkberufen sind die Mindestlöhne in diesem Jahr schon gestiegen. Zwei Gewerke heben die Lohnuntergrenze 2021 noch an.

  • Seit Jahresanfang sind die Branchenmindestlöhne in fünf Gewerken gestiegen. Dazu gehören das Bauhauptgewerbe, die Elektrohandwerke, das Gebäudereiniger-Handwerk, das Dachdeckerhandwerk und das Schornsteinfegerhandwerk.
  • Im Maler- und Lackiererhandwerk gab es zum 1. Mai 2021 eine Anhebung der Lohngrenzen um jeweils 30 Cent.
  • Im Gerüstbauerhandwerk wurde der Branchenmindestlohn zuletzt im August 2020 angehoben, diese Lohnuntergrenze gilt noch bis Ende September 2021. Wie es danach weitergeht, steht auch schon fest.
  • Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steht in diesem Jahr noch eine Erhöhung an. Zum 1. August 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien auf ein Plus von 65 Cent geeinigt.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Jahresanfang 9,50 Euro pro Stunde. Im Juli folgt die nächste Anhebung: Dann liegt die Lohnuntergrenze bei 9,60 Euro. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. In manchen Gewerken gab es bereits zum Jahreswechsel Veränderungen.

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Diese Mindestlöhne gelten 2021 im Bauhauptgewerbe

Für 2021 haben sich die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe auf zwei Lohnuntergrenzen geeinigt. Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber für Helfertätigkeiten auf dem Bau zahlen müssen, bundesweit bei 12,85 Euro pro Stunde.

In Westdeutschland und Berlin gibt es zudem den Mindestlohn 2, der an Beschäftigte gezahlt wird, die „überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten“ ausüben. In Westdeutschland haben sie seit Jahresanfang Anspruch auf 15,70 Euro. In Berlin liegt die Lohnuntergrenze seither bei 15,55 Euro. 

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) haben sich für die aktuelle Tarifrunde auf eine Laufzeit von zwölf Monaten geeinigt.

Laut Soka-Bau sind die neuen Lohnuntergrenzen inzwischen allgemeinverbindlich. Dafür habe die Bundesregierung mit der Verabschiedung einer Verordnung gesorgt, die zum 30. April 2021 in Kraft getreten ist.

[embed]https://www.handwerk.com/bauhauptgewerbe-diese-mindestloehne-sollen-2021-gelten[/embed]

Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk steigt Anfang 2021

Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Branchenmindestlohn in den elektro- und informationstechnischen Handwerken bei 12,40 Euro pro Stunde. So sieht es der Mindestentgelt-Tarifvertrag vor. Er läuft bis Ende 2024 und regelt die Entwicklung der Lohnuntergrenze in mehreren Stufen. Bis 2024 soll der Branchenmindestlohn auf 13,95 Euro angehoben werden. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers.

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Gebäudereiniger-Handwerk mit bundeseinheitlichem Mindestlohn

Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es im Gebäudereiniger-Handwerk einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er seither bei 10,80 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 ist diese Lohnuntergrenze bundesweit auf 11,11 Euro gestiegen. Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) entspricht das einem Plus von 2, 9 Prozent.

Auch in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gibt es eine Lohnuntergrenze. Von 2021 an beträgt der Mindestlohn laut BIV dort 14,45 Euro pro Stunde. Das sind 35 Cent mehr als im Dezember 2020.

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Die Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk

Der Mindestlohn 2 – die Lohnuntergrenze für Gesellen – ist im Dachdeckerhandwerk Anfang 2021 um 50 Cent auf 14,10 Euro gestiegen. Ebenfalls angehoben wurde der Branchenmindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer: Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Mindestlohn 1 bei 12,60 Euro. Das entspricht einem Plus von 20 Cent pro Arbeitsstunde.

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Neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk seit Mai 2021

Zum 1. Januar 2021 sind die Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk um jeweils 30 Cent pro Stunde gestiegen. Der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer beträgt damit nun 11,40 Euro. Der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer/Gesellen ist auf 13,80 Euro gestiegen.

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz weist auf seiner Website daraufhin, dass die Mindestlöhne für alle deutschen Malerbetriebe gelten – und zwar unabhängig von einer Tarifbindung.

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Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: Mindestlohn steigt ab August

Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk haben sich haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen neuen Mindestlohn verständigt, wie sie auf Anfrage mitteilten. Demnach soll die Lohnuntergrenze zum 1. August 2021 um 65 Cent steigen. Damit liegt der Mindestlohn dann bei 12,85 Euro. Zum 1. August 2022 ist eine weitere Anhebung auf 13,35 Euro vorgesehen. Nach Angaben der Tarifvertragsparteien, endet die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrags am 30. September 2023. Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags wird laut Arbeitgeberseite angestrebt.

Schornsteinfegerhandwerk: Mindestlohn Anfang 2021 gestiegen

Im Schornsteinfegerhandwerk beträgt der Mindestlohn seit Anfang des Jahres 13,80 Euro pro Stunde, das teilt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit. Die Lohnuntergrenze ist damit zum Jahreswechsel um 60 Cent gestiegen.

Die Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk haben beim Bundesarbeitsministerium beantragt, dass die Regelung zum Mindestentgelt für allgemeinverbindlich erklärt wird. Das Verfahren läuft allerdings noch.

Gerüstbauerhandwerk: So entwickelt sich der Mindestlohn bis 2022

Im Gerüstbauerhandwerk liegt der Branchenmindestlohn seit 1. August 2020 bei 12,20 Euro. Per Verordnung hat das Bundesarbeitsministerium diese Lohnuntergrenze zum 1. März 2021 als allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung gilt noch bis zum 30. September 2021.

Wie es danach weitergeht, steht auch schon fest. Denn die Tarifvertragsparteien haben sich bereits auf eine neue Lohnuntergrenze geeinigt. Wie der Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilen, steigt der Mindestlohn ab 1. Oktober 2021 um 35 Cent auf 12,55 Euro. Ein Jahr später soll es ein weiteres Plus geben. Der Mindestlohn wird dann bei 12,85 Euro liegen.

Beitrag vom 15. Januar 2021, aktualisiert am 23. Juni 2021.

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