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Unternehmensbasisregister beschlossen: Laut Bundeswirtschaftsminister sollen Unternehmen ihre Daten künftig „nur noch einmal melden“.

Bundestag und Bundesrat

Beschlossene Sache: Neues Register für Unternehmensstammdaten

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für das Unternehmensbasisdatenregister gegeben. Für Betriebe soll es dadurch künftig weniger Bürokratie geben.

Rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Deutschland, darunter ist beispielsweise das Handelsregister. Doch für Betriebe soll es künftig einfacher werden: Der Gesetzgeber hat die Schaffung eines Unternehmensbasisregisters beschlossen. Laut Ministerium wird das Basisregister künftig alle Stammdaten – wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig – erfassen. Zudem soll mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer geschaffen werden, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen.

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Unternehmen sollen ihre Daten künftig nur noch einmal nennen müssen, da alle Behörden auf das Register zugreifen könnten, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Das Basisregister und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen würden künftig „für erheblich weniger Bürokratie bei den Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung sorgen“.

Aktuell sieht es laut BMWi anders aus: Viele Unternehmen seien in mehreren Registern erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolge üblicherweise nicht. Statt einer einheitlichen Identifikationsnummer existierten viele Nummern parallel, das führe auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu „unnötiger Bürokratie“.

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