urlaub.jpeg
Foto: zphoto83 - stock.adobe.com
Rückkehr aus aus Urlaub im Risikogebiet: Chef schickt Mitarbeiter freiwillig in Quarantäne und muss laut Urteil Lohnfortzahlung leisten.

Urteil

Arbeitgeber ordnet Quarantäne an: Muss Lohn gezahlt werden?

Ohne behördliche Anordnung schickte ein Betrieb einen Mitarbeiter in Quarantäne. So entschied ein Gericht im Streit um die Lohnfortzahlung.

Der Fall: Während ein Mitarbeiter seinen Urlaub in Österreich verbringt, wird das Urlaubsland vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Als der Mann nach Deutschland zurückkehrt, schickt ihn sein Arbeitgeber ohne behördliche Anordnung für zwei Wochen in Quarantäne. Dafür zieht er dem Mitarbeiter 62 Stunden und 45 Minuten von seinem Arbeitszeitkonto ab. Der Mitarbeiter wehrt sich und klagt.

Corona-Quarantäne im Urlaub: Was ist mit den Urlaubstagen?

Wegen Corona muss eine Mitarbeiterin während des Urlaubs in Quarantäne. Die Urlaubstage fordert sie von ihrem Arbeitgeber zurück. Zu Recht?
Artikel lesen

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Dortmund entscheidet zu Gunsten des Mitarbeiters. Ihm stehe wegen der angeordneten Quarantäne eine Gutschrift der abgezogenen Zeit zu. Denn gemäß § 615 BGB könnten Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trage.

Dem Arbeitsgericht zufolge bedeutet das im Fall einer Quarantäneanordnung, dass der Arbeitgeber keine Vergütung zahlen muss, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde eine Betriebsschließung oder eine Quarantäne einzelner Mitarbeiter anordnet. Entscheide ein Arbeitgeber aus eigenem Antrieb, den Betrieb zu schließen oder Mitarbeiter in Quarantäne zu schicken, dann trage er das Vergütungsrisiko.

Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass es für Arbeitgeber unter Umständen eine Möglichkeit gibt, das Vergütungsrisiko auf Mitarbeiter abzuwälzen – und zwar, wenn Mitarbeiter wissentlich in ein Risikogebiet fahren, um dort Urlaub zu machen. Diese Konstellation habe jedoch in diesem Fall nicht vorgelegen. (Urteil vom 24.11.2020, Az. 5 Ca 2057/20)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung wegen Quarantäne?

Entschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne gibt es nur unter strengen Bedingungen – und schon gar nicht für Azubis, wie dieser Betrieb feststellen musste.
Artikel lesen

Urlaub: Diese Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Manche Arbeitnehmer verplanen zu wenig Urlaubstage, andere zu viele. Beides kann zu Streit führen. 9 Urteile zum Thema Urlaub im Überblick.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Neue Erstbescheinigung? Da kann es für Arbeitgeber lohnen, bei Krankschreibungen genau hinzusehen.

Lohnfortzahlung

Kettenkrankschreibung: Wie lange müssen Arbeitgeber zahlen?

Eine Mitarbeiterin verlangt länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Aus diesem Grund kommt sie mit dieser Forderung nicht durch.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Attest bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses: In diesem Fall war das laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen unproblematisch, weil der Mitarbeiter schon vorher krankgeschrieben war.

Recht

Krank nach Kündigung: Was gilt für die Lohnfortzahlung?

Wenn sich ein Mitarbeiter nach der Kündigung krank meldet und wochenlang ausfällt, ist das verdächtig. In diesem Fall muss der Betrieb Lohnfortzahlung leisten.

    • Recht, Arbeitsrecht
„Unterirdisches“ Arbeitszeugnis: Nach zwei Jahren klagte ein Mann vor Gericht und forderte eine Korrektur. Zu Recht?

Urteil

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie lange muss der Arbeitgeber korrigieren?

Gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis darf ein ehemaliger Mitarbeiter klagen. Wie lange er sich dabei Zeit lassen darf, hat jetzt ein Gericht entschieden.

    • Recht, Arbeitsrecht
Gerichtsurteil: Arbeitnehmer müssen auch bei längerer Krankheit die Kosten für ein geleastes Dienstrad selbst übernehmen.

Personal

Dienstrad-Leasing: Wer zahlt die Raten bei längerer Krankheit?

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung ist beliebt. Bis ein Mitarbeitender durch Krankheit aus der Lohnfortzahlung fällt und die Raten nachzahlen soll.

    • Personal, Recht, Unternehmensfinanzierung