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Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden Temposünder künftig stärker zur Kasse gebeten. Wer innerorts 70 statt der vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro.

Inhaltsverzeichnis

Straßenverkehr

Neuer Bußgeldkatalog: Falsch parken und rasen wird teurer

Höhere Geldbußen, mehr Punkte: Vergehen im Straßenverkehr werden mit dem neuen Bußgeldkatalog künftig stärker geahndet. Diese 4 Änderungen sollten Handwerker kennen.

  • Temposünder müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. So verdoppeln sich beispielsweise die Kosten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern.
  • Falschparkern drohen nun Geldbußen von bis zu 110 Euro. Bei schweren Verstößen kommt sogar ein Punkt in Flensburg hinzu.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet, kann jetzt auch mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot belangt werden.

Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog verschiedet und somit den Vorschlag der Bundesregierung zur so genannten Bußgeldnovelle durchgewunken. Mit dem neuen Bußgeldkatalog wollen Bund und Länder vor allem die Sicherheit im Rad- und Fußverkehr verbessern. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die Änderungen bei den Buß- und Verwarnentgeldern veröffentlicht – hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick.

1.    Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit für 3,5-Tonner

Für Rechtsabbieger mit einem Fahrzeug, das über 3,5 Tonnen wiegt, gilt innerorts Schrittgeschwindigkeit. Wer sich nicht daran hält, kann nach der Novelle  mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro belangt werden. Zudem gibt es dann einen Punkt.

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2.    Geldbußen (und Punkte) für Falschparker

Bis zu 110 Euro Geldbuße können fällig werden, wenn Autofahrer verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken. Nicht erlaubt sind nach der Bußgeldnovelle nun auch das Halten auf dem Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe. Diese Verkehrsverstöße können ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 110 Euro zur Folge haben.

Bei schweren Verstößen ist zudem ein Punkt im Fahreignungsregister vorgesehen. Zum Beispiel, wenn durch das Parken und Halten in zweiter Reihe andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Ein Punkt droht auch denjenigen, die ihr Fahrzeug mehr als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parken.

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Wer unberechtigterweise einen Schwerbehinderten-Parkplatz nutzt, muss mit einer mit einer Geldbuße von 55 Euro rechnen. Gleiches gilt für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Autofahrer, die rechtswidrig an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen beziehungsweise im Bereich scharfer Kurven parken, riskieren eine Geldbuße von 35 Euro. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß hingegen können bis zu 25 Euro fällig werden.

3.        Rasen wird teurer

Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden, müssen nach der Bußgeldnovelle künftig mehr zahlen Beispiel: eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern. Innerorts droht Autofahrern dafür eine Geldbuße von 70 Euro und außerorts kostet dieser Verstoß 60 Euro. Laut ADAC entspricht das einer Verdopplung der Verwarngelder.

Wer mit einem Pkw samt Anhänger oder einem Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zu schnell unterwegs ist, muss mit härteren Sanktionen  rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 Stundenkilometer droht innerorts eine Geldbuße von 160 Euro und außerorts sind es 140 Euro.

Einen vollständigen Überblick über die neuen Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße finden Sie auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.

4.        Fahrverbot und Bußgelder für Blockieren der Rettungsgasse

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird nach dem neuen Bußgeldkatalog genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. In beiden Fällen drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Hinzu kommen noch zwei Punkte in Flensburg.

Ab wann der neue Bußgeldkatalog gilt

Momentan gilt der neue Bußgeldkatalog noch nicht. Nach der Zustimmung des Bundesrates müssen die neuen Regeln noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Bundesverkehrsministerium wird das aktuell vorbereitet. Drei Wochen später könnten die Änderungen der Geldbußen und Fahrverbote dann in Kraft treten.

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