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Eine angedrohte Erkrankung kann ein Kündigungsgrund sein.

Urteil

Rechtfertigt eine angekündigte Krankheit die Kündigung?

Droht ein Mitarbeiter mit Krankheit, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Eine fristlose Kündigung muss einen wichtigen Grund haben. Genügt es, wenn ein gesunder Mitarbeiter ankündigt, wegen Krankheit zu fehlen, weil ihm ein unangenehmes Gespräch droht? Darüber entschied jetzt ein Gericht.

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Der Fall: Zwischen einem Mitarbeiter und seinem Chef kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung. Der Mitarbeiter wurde für zwei Tage von der Arbeit freigestellt. Doch dann überlegte der Chef es sich anders und bestellte den Mitarbeiter für den zweiten Tag ausdrücklich zur Arbeit, um ein Gespräch über einen Aufhebungsvertrag zu führen. Doch dieser lehnte ab und reagierte mit den Worten, er könne ja auch krank werden. Noch am selben Tag stellte der Chef die fristlose Kündigung aus. Am nächsten Tag meldete sich der Mitarbeiter tatsächlich krank und klagte gegen die Kündigung.

Das Urteil: Das Landesgericht Rheinland-Pfalz entschied im Sinne des Arbeitgebers. Dass der Mitarbeiter seiner Drohung Taten folgen ließ, spielte für die Richter keine Rolle. Sie werteten die angekündigte Krankheit des zu dem Zeitpunkt gesunden Mitarbeiters als erhebliche Pflichtverletzung. Er habe versucht, seine Interessen durch eine rechtswidrige Drohung gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, so die Richter. Ein derartiges Vorgehen sei mit den Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis unvereinbar und könne den erforderlichen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2020, Az. 8 Sa 430/19

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