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Betriebsausgaben

Die 7 teuersten Fehler bei der Betriebshaftpflicht

Bei der Betriebshaftpflicht können nicht nur Lücken im Versicherungsschutz teuer für Handwerker werden. Ein Experte verrät, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Auf einen Blick:

  • Überlegen Sie vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung genau, welche Leistungen Sie anbieten, welche Geräte Sie im Betrieb vorhalten und für welche Kunden Sie arbeiten. Denn nur so können Sie sich richtig gegen mögliche Schäden absichern.
  • Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie: Die Wahl der Versicherungspolice ist eine ökonomische Entscheidung wie jede andere auch!
  • Schummeln Sie nicht bei den Pflichtangaben, nur um die Versicherungsprämie zu drücken. Damit riskieren Sie im Schadensfall Leistungskürzungen.
  • Bleiben Sie bei der Wahrheit, wenn Sie Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden melden. Mit einer Lüge setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.

Einem Mitarbeiter rutscht auf dem Baugerüst versehentlich ein Werkzeug aus der Hand. Das fällt in die Tiefe und trifft eine andere Person am Kopf. Personenschäden wie diesen decken typischerweise Betriebshaftpflichtversicherungen ab. Aber auch für Sach- und Vermögensschäden kommen sie auf. Versicherungsberater Michael Jander erklärt, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen, damit Sie nicht auf unnötig hohen Kosten sitzenbleiben.

Fehler #1: Das Risiko nicht richtig analysieren

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung müssen Unternehmer zunächst den Versicherungsbogen ausfüllen. Das ist aber weit mehr als nur eine lästige Formalie. „Es ist immer nur versichert, was ausdrücklich im Versicherungsbogen genannt oder berufstypisch ist“, sagt Michael Jander.

Die Krux dabei sei, dass viele Handwerksbetriebe ihren Kunden ein breites Leistungsspektrum anbieten. „Darunter sind oft Leistungen, die nicht als berufstypisch gelten“, sagt der Versicherungsberater. So sei es zwar berufstypisch, dass ein Malerbetrieb über ein Gerüst verfügt. Verleiht das Unternehmen dieses Gerüst auch, gilt das hingegen als untypisch. „Im Schadensfall kann genau das zum Problem werden“, betont Jander. Denn stehe eine solche Leistung nicht im Versicherungsbogen, sei sie auch nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Das bedeutet: Der Unternehmer muss für entstehende Sach-, Personen- und Vermögensschäden aus eigener Tasche zahlen.

„Um eine solche Lücke im Versicherungsschutz nicht zu riskieren, sollten Sie bei Vertragsabschluss das Risiko des Betriebs genau analysieren“, sagt Jander. Berücksichtigt werden sollten alle Leistungen, die der Betrieb seinen Kunden anbietet.

Fehler #2: Eine zu geringe Deckungssumme vereinbaren

Bei Vertragsabschluss wird neben dem Leistungsumfang auch die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung festgelegt. „Handwerker sollten bei der Entscheidung immer berücksichtigen, für wen sie tätig sind“, sagt Michael Jander. Denn wenn sie beispielsweise für Industriekunden arbeiten, müsse die Deckungssumme unter Umständen höher sein als üblich. Schließlich kann ein handwerklicher Fehler durchaus einen Produktionsstopp verursachen und der sei teuer, so der Versicherungsberater.

Fehler #3: Den Gabelstapler nicht mitversichern

Gabelstapler sind in vielen Versicherungspolicen automatisch berücksichtigt. „Bei manchen Versicherern ist das aber nicht so“, betont Michael Jander. Der Grund: Einige Versicherungen werten Gabelstapler als Kfz. Aus diesem Grund rät der Experte Handwerksunternehmern, bei Vertragsabschluss unbedingt zu prüfen, ob Schäden durch Gabelstapler und Geräte wie zum Beispiel Radlader durch die Betriebshaftungspflicht mitabgedeckt sind. „Ist das nicht der Fall, kann das besonders bei Personenschäden eine teure Angelegenheit werden“, weiß der Versicherungsberater. Denn die Krankenversicherungen scheuen sich bei Personenschäden erfahrungsgemäß nicht, die Verursacher von Heilbehandlungs- und OP-Kosten in Regress zu nehmen.

Fehler #4: Nur ein Angebot für eine Betriebshaftpflichtversicherung einholen

Der Versicherungsmarkt ist hart umkämpft. „Das sollten Handwerker zu ihrem Vorteil nutzen“, meint Michael Jander. Und zwar in dem sie sich nicht für das erstbeste Angebot von einem Versicherungsverkäufer entscheiden, sondern mehrere Offerten miteinander vergleichen. „Bei Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es teilweise Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent zwischen den einzelnen Policen“, erläutert der Experte. Und das günstigste Angebot sei oftmals nicht das schlechteste.

Fehler #5: Freunden und Bekannten blind vertrauen

Versicherungen sind ein Thema, mit dem sich die wenigsten gerne auseinandersetzen. Das wissen auch Freunde und Bekannte und bieten deshalb womöglich ihre Hilfe an. Aber sollten Handwerksunternehmer auf eine gut gemeinte Offerte aus dem Freundes- und Bekanntenkreis blindlings vertrauen? „Besser nicht“, findet Michael Jander. Denn die Wahl der Versicherung sei eine ökonomische Entscheidung wie in jedem anderen Unternehmensbereich auch. „Daher sollten Unternehmer auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung immer mehre Angebote miteinander vergleichen“, sagt der Experte.

Tipp: Wem das zu viel Rechercheaufwand ist, dem empfiehlt Jander, einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren. „Die können Handwerkunternehmen zeigen, welche Möglichkeiten der Markt für Betriebshaftpflichtversicherungen bietet“, sagt der Experte. Allerdings verlangen unabhängige Berater ein Honorar, da sie keine Provisionen von den Versicherungsanbietern bekommen. Doch wie lässt sich ein solcher Experte finden? Jander empfiehlt für die Suche die „Beratersuche“, die der Bundesverband der Versicherungsberater auf seiner Website anbietet.

Fehler #6: Vertragspflichten nicht erfüllen

Der Betriebshaftpflicht nicht regelmäßig die genauen Umsatzzahlen, die Lohn- und Gehaltssumme oder die Zahl der Beschäftigten melden? „Das ist keine gute Idee“, meint Michael Jander. Denn die Versicherungen berechnen die Prämien in der Regel auf dieser Grundlage. „Im Schadensfall lässt sich ganz einfach prüfen, ob die gemeldeten Zahlen korrekt sind“, sagt Jander. Doch was kann Betrieben passieren, wenn sie geschummelt haben, um bei der Versicherungssumme zu sparen? „Dann können Versicherer ihre Leistung kürzen“, so der Versicherungsberater.

Fehler #7: Schaden der Betriebshaftpflichtversicherung nicht richtig melden

Trotz aller Vorsicht ist ein Schaden entstanden und muss der Versicherung gemeldet werden. Aber was, wenn die Schilderung des Unfallhergangs völlig unglaublich klingt? Wäre es da nicht besser, etwas Plausibleres zu schildern? „Nein, Versicherungen setzen Sachverständige ein“, sagt Michael Jander. Und das seien in der Regel Handwerker. „Die wissen, was möglich ist und was nicht“, ist der Versicherungsberater überzeugt. Deshalb rät er dazu, immer bei der Wahrheit zu bleiben. Denn aus Erfahrung weiß er, dass Betriebshaftpflichtversicherungen nicht zahlen, wenn sie eine falsche Schilderung aufdecken. „Das ist besonders ärgerlich, wenn sie für den eigentlichen Schaden gezahlt hätte“, sagt Jander.

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