Wer Würfelt spielt statt zu arbeiten, muss mindestens mit einer Abmahnung rechnen.
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Wer Würfelt spielt statt zu arbeiten, muss mindestens mit einer Abmahnung rechnen.

Urteil

Knobeln statt arbeiten: Grund für fristlose Kündigung?

Ein Arbeitgeber lässt einen Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug überwachen und kündigt dann fristlos. Ist das rechtens?

Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter von einer Detektei überwachen lassen, wenn der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug besteht? Und wenn sich dieser erhärtet, darf dann eine fristlose Kündigung erfolgen? Diese Fragen musste das Arbeitsgericht Herne jetzt klären.

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Der Fall: Ein Mitarbeiter einer Stadtreinigung wurde einem Team zugeteilt, das offenbar systematisch während der Arbeitszeit Pause machte, knobelte oder einkaufen ging. Um diesen Verdacht zu erhärten, engagierte der Arbeitgeber eine Detektei, die die Vorwürfe per Überwachung bestätigte. Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Dieser klagte aus zwei Gründen:

  • Die Überwachung sei rechtlich unzulässig gewesen und
  • er sei nur Mitläufer im Team der Arbeitszeitbetrüger gewesen.

Das Urteil: Das Gericht entschied im Sinne des Arbeitnehmers. Zwar sei Arbeitszeitbetrug ein wichtiger Grund für eine sofortige Kündigung, aber es gelte auch, den Einzelfall zu berücksichtigen, so die Richter. Für den Gekündigten spreche seine lange Betriebszugehörigkeit ohne Fehlverhalten und die Tatsache, dass er als „schlichtes Gemüt“ sehr beeinflussbar sei. Eine Abmahnung hätte daher ausgereicht, um zukünftiges Fehlverhalten auszuschließen. Die fristlose Kündigung sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Davon unabhängig sei die Überwachung der Mitarbeiter durch die Detektei nach Ansicht der Richter rechtens gewesen und habe nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Zur Klärung des Verdachts habe dem Arbeitgeber kein anderes Mittel zur Verfügung gestanden. (ArbG Herne, Urteil vom 10.12.2021, Aktenzeichen 5 Ca 1495/21)

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