Die Spitzen der Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, dass das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise bis zu 24 Monate ausgezahlt werden soll. Ebenso verlängert werden soll die staatliche Hilfe für finanziell besonders belastete Unternehmen: Die Überbrückunghilfe soll noch bis Ende 2020 beantragt werden können. An diesem Mittwoch soll sich das Bundeskabinett mit den Plänen befassen.
Der ZDH begrüßt die geplante Verlängerung der Coronahilfen: „Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste Unterstützung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene Auftragsbestände abarbeiten können, bei denen aber wegen ausbleibender Aufträge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spürbar werden könnten“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Viele Handwerksbetriebe hätten bereits auch vom Kurzarbeitergeld profitiert. Deshalb sei die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sinnvoll und gebe den Unternehmen Planungssicherheit.
Schwannecke fordert zudem weitere Finanzhilfen für kleine Betriebe. Es sei erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich gemacht werde. Der Mittelstand benötige Instrumente, seine eigene Kapitalbasis zu stärken. Eine Rolle könnten in dem Zusammenhang die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften spielen.
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