Erst im September stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz „verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. (Wir berichteten im Artikel Urteil verpflichtet Betriebe zur Arbeitszeiterfassung)
Sind Handwerksbetriebe auf diese Pflicht bereits vorbereitet? Dieser Frage sind wir mit der handwerk.com-Umfrage „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Sind Sie vorbereitet?“ nachgegangen. 115 Teilnehmer haben geantwortet. Das Ergebnis teilt sich in zwei Lager auf:
- 58 Prozent dokumentieren die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden. 18 Prozent aller Teilnehmer nutzen dafür bereits eine elektronische Zeiterfassung. 40 Prozent dokumentieren die Arbeitszeiten auf anderem Weg.
- 42 Prozent der Umfrageteilnehmer zeigen Nachholbedarf bei der Arbeitszeiterfassung. Während 15 Prozent der Teilnehmenden angab, Arbeitszeiten zwar zu erfassen, allerdings nicht ganz lückenlos, erklärten 27 Prozent aktuell überhaupt keine Methode der Arbeitszeiterfassung zu nutzen.
Wie stehen Sie zum Thema Arbeitszeiterfassung? Scheuen Sie den Aufwand der Dokumentation – oder sind Sie vielleicht ein Fan der digitalen Zeiterfassung? Schreiben Sie es uns in die Kommentare!
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