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Recht

Urlaub: Diese Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Manche Arbeitnehmer verplanen zu wenig Urlaubstage, andere zu viele. Beides kann zu Streit führen. 9 Urteile zum Thema Urlaub im Überblick.

Auf einen Blick:

  • Ob nicht genommener Urlaub, Urlaubsantrag per E-Mail oder die Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen – freie Tage sind manchmal Anlass für Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Regelmäßig müssen sich auch Gerichte mit solchen Streitigkeiten auseinandersetzen.
  • In diesem Artikel finden Sie eine Auflistung von Gerichtsentscheidungen zum Thema Urlaub, die wir regelmäßig aktualisieren.

Urlaub ist vor allem dazu da, dass sich Mitarbeitende erholen können. Manche Arbeitgeber greifen deshalb sogar tief in die Tasche und zahlen ihren Angestellten Urlaubsgeld. Trotzdem herrscht nicht immer Einigkeit, wenn es um freie Tage geht. Mal ist es die Urlaubsplanung, die für Streit sorgt, mal sind es handfeste Streitigkeiten um Urlaubsansprüche. Können sich Chefs mit ihren Mitarbeitenden nicht einigen, landet ein Streit im schlimmsten Fall vor Gericht. Doch wie entscheiden die Richter in solchen Fällen? Hier ein Überblick.

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BAG: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch

Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR/266/20) Ende 2022 geklärt, unter welchen Voraussetzungen Urlaubsansprüche verfallen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt demnach nicht automatisch. 

Den Erfurter Richtern zufolge ist der Verfall von Urlaubsansprüchen grundsätzlich an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Arbeitgeber haben Arbeitnehmer über ihren Urlaubsanspruch aufgeklärt.  
  • Arbeitgeber haben zudem über die Verfallfristen belehrt.
  • Und Arbeitnehmer haben den Urlaub aus freien Stücken nicht genommen.  

100 Prozent Kurzarbeit: Keine Arbeit und kein Urlaub? 

Wegen Kurzarbeit war eine Arbeitnehmerin für drei Monate komplett zu Hause. Trotzdem pochte die Frau für diese Monate auf ihren vollen Urlaubsanspruch. Doch ihr Arbeitgeber machte das nicht mit und bekam vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf Recht. Der Urlaub sei für jeden vollen Monat der Kurzarbeit um 1/12 zu kürzen. (Az. 6 Sa 824/20)

Arbeitsfreie Zeit mit dem Urlaubsanspruch verrechnen?

Ein Baubetrieb kann einem Bauleiter keine neue Arbeit zuteilen. Mündlich vereinbart er mit dem Mann deshalb, dass die arbeitsfreie Zeit mit dem Urlaubsanspruch verrechnet wird. Später besteht der Mitarbeiter auf seinen Urlaubsanspruch. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die arbeitsfreie Zeit sei nicht als Urlaub zu werten, weil es an einer unwiderruflichen Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber fehle. (Az.: 13 Sa 602/20)

Bundesarbeitsgericht: Urlaubstage verfallen nicht automatisch

Wegen 51 verfallener Urlaubstage verklagte ein Mitarbeiter seinen ehemaligen Arbeitgeber. Der Mann forderte rund 12.000 Euro Schadensersatz. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern erlischt nur dann am Ende eines Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den Anspruch und die Verfallsfristen informiert hat. (Az. 9 AZR 541/15)

Dauerkrank und dann noch Urlaubsansprüche?

Weil ein Arbeitgeber versäumt, eine dauerkranke Mitarbeiterin darauf hinzuweisen, dass nicht genommener Urlaub zum Jahresende verfällt, klagt die Frau auf Auszahlung ihrer Urlaubsansprüche. Doch vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hat die Angestellte keinen Erfolg. Das Unternehmen habe die erkrankte Mitarbeiterin am Ende des Jahres nicht auf verfallende Urlaubsansprüche hinweisen müssen und der Urlaub sei verfallen. (Az.: 5 Sa 676/19

Stundenweise Urlaub gewähren? Das müssen Betriebe nicht!

Jahrelang gewährte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auch stundenweise Urlaub. Als er diese Praxis einstellte, reichte ein Mitarbeiter Klage ein. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Aus dem Bundesurlaubsgesetz ergebe sich kein Anspruch auf Bruchteile von Urlaubstagen, sondern auf Werktage, so die Urteilsbegründung. (Az.: 11 Sa 39/17

Krank melden aber Urlaub machen? Ein Kündigungsgrund!

Eine Mitarbeiterin meldete sich bei ihrem Arbeitgeber krank und verreiste. Ihr Arbeitgeber kam dahinter und stellte eine fristlose Kündigung aus. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Schließlich können Arbeitgeber kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (Az. 4 Sa 936/16)

Kündigung nach eigenmächtigem Spontanurlaub? Zu Recht!

Eine Arbeitnehmerin vereiste spontan und schrieb ihrem Chef eine E-Mail. Der revanchierte sich mit einer Kündigung. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf . Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist ein Kündigungsgrund, so das Urteil. (Az.: 8 Sa 87/18)

Tod eines Mitarbeiters: Urlaubsansprüche sind vererbbar

Nach dem Tod ihres Mannes verklagte eine Witwe dessen Arbeitgeber. Sie verlangte eine Vergütung für den Resturlaub, den ihr Gatte nicht genommen hatte. Vor dem Bundesarbeitsgericht bekam die Frau recht (Az.: 9 AZR 45/16).

Beitrag vom 26. Juli 2019, aktualisiert am 18. Januar 2023.

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