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Mann im Anzug zerreist Vertrag.

Inhaltsverzeichnis

Falschen Kunden geangelt – was nun?

Stress mit Kunden – wann können Handwerker den Vertrag kündigen?

Manchmal läuft es mit dem Kunden so schlecht, dass der Handwerker den Vertrag kündigen möchte. Doch Vorsicht – hierbei lauern Fallen!

Auf einen Blick:

  • Bevor Sie als Handwerker einen Vertrag mit Kunden kündigen: Versuchen Sie zunächst, den Konflikt mit dem Kunden zu bereinigen. Das ist immer die beste Lösung.
  • Sie benötigen hieb- und stichfeste, beweisbare Kündigungsgründe.
  • Kommunizieren Sie schriftlich mit Ihrem Kunden, um Beweise für den Ernstfall zu sammeln. Nur dann haben Sie Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistungen und auf Schadensersatz.
  • Ist Ihre Kündigung unberechtigt oder haben Sie keine Beweise, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis beenden. Das kann sehr teuer für Sie werden.

Als Handwerker dürfen Sie den Vertrag mit einem Kunden nur aus wichtigem Grund kündigen. Deshalb sollten Sie zunächst eine Konfliktlösung suchen. Steht Ihre Entscheidung, müssen Sie planvoll vorgehen. Sonst lauern juristische Fußangeln. Ein Mediator und ein Rechtsanwalt erläutern, worauf Sie achten müssen: Carl Edward Archibald Albrecht, Konfliktberater, und Helwig Haase, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein.

Versuchen Sie zunächst, den Konflikt mit Ihrem Kunden zu lösen

Vor übereilten Aktionen, die kriselnde Geschäftsbeziehung zu einem Kunden zu beenden, warnt Carl Albrecht. „Erstens kommen Sie als Handwerker schwer aus einem Vertrag heraus. Zum anderen entsteht großer Schaden auf beiden Seiten.“ Er fügt hinzu: „Die meisten Auseinandersetzungen mit Kunden entzünden sich an unklaren Verantwortlichkeiten und an nachträglichen Sonderwünschen.“

Gibt es zwischen Ihnen und einem Kunden eine Auseinandersetzung über diese Themen, empfiehlt der Mediator einen Blick in den Vertrag. „Ist der Streitpunkt darin nicht geregelt, sollten Sie im beiderseitigen Interesse nachbessern.“ Er schlägt vor, sich zunächst im Gespräch über die gegenseitigen Erwartungen auszutauschen und dann gemeinsam einen Nachtrag aufzusetzen.

Doch manchmal liegt die Streitursache auf der Beziehungs-Ebene. Die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Kunden stimmt nicht mehr und es kommt zu Spannungen. „Wenn auf beiden Seiten Druck auf dem Kessel ist, kann ein Wortgefecht schnell aus dem Ruder laufen“, warnt Albrecht.

Er rät dazu, bei verbalen Angriffen durch den Kunden erst einmal Ruhe zu bewahren. „Stellen Sie ihm am besten die Frage, was genau er mit seinem Vorwurf meint.“ Befindet sich die Haupt-Verantwortung für den Konflikt auf Ihrer Seite, sollten Sie die Unzufriedenheits-Gründe sofort beseitigen.

Keine Vertragskündigung ohne hieb- und stichfeste Beweise

Rechtsanwalt Helwig Haase weist darauf hin, dass Sie als Handwerker triftige Gründe für die Kündigung des Vertrags liefern müssen. „Zahlen, Daten und Fakten zählen bei Gerichtsverfahren mehr als die Behauptung, das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet.“ Begründen können Sie die Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Beispiel mit Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder schweren Vertragsverletzungen.

Einen Zahlungsverzug können Sie nur dann begründen, wenn Sie eine Rechnung geschrieben und die fehlende Zahlung angemahnt haben. „Geht es um einen durch den Auftraggeber verursachten Terminverzug, müssen Sie dies beweisen und dokumentieren.“ Haase rät dazu, nach Gesprächen mit dem Kunden Protokolle anzufertigen, die von beiden Seiten unterschrieben werden. „Die fehlende Mitwirkung durch den Auftraggeber kann sich etwa aus fehlenden Vorleistungen oder fehlenden Festlegungen zur Ausführung ergeben.“

Bei Mängelrügen durch den Kunden müssen Sie sofort prüfen, inwieweit diese berechtigt sind. „Stellt sich dabei heraus, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt sind, dokumentieren Sie die Ergebnisse der Mängelkontrolle ggf. auch durch Fotos. So haben Sie einen Nachweis. Teilen Sie dies dem Auftraggeber mit“, sagt der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Aber nur wiederholte, bewusst unwahre Mängelbehauptungen können einen Kündigungsgrund darstellen.

Schritt für Schritt von der Kündigung zur Schlussrechnung

Wenn der Kunde Ihnen einen oder mehrere schwerwiegende Gründe für die Kündigung liefert, müssen Sie ihn zunächst schriftlich zu deren Beseitigung auffordern. Haase: „Dafür setzen Sie ihm eine Frist und drohen die Kündigung nach erfolglosem Ablauf der Frist an.“ Damit schaffen Sie die Grundlage für eine sichere Kündigung.

Ist das Vertragsverhältnis danach gekündigt worden, stehen zwei Schritte auf dem Programm: die Leistungsfeststellung und die Abnahme Ihrer Arbeiten durch den Auftraggeber. „Es geht dabei um die Frage, welche Leistungen genau Sie bis zum Zeitpunkt der Vertragskündigung erbracht haben – und darum, ob sie ordnungsgemäß ausgeführt wurden.“ Der Jurist empfiehlt, Protokolle zu erstellen, die von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Für den Fall, dass der Kunde die Mitwirkung verweigert, können Sie diese Maßnahmen selbst durchführen. Kommt es zum Streit, müsste dann der Auftraggeber beweisen, „dass bestimmte Arbeiten nicht oder unsachgemäß von Ihnen ausgeführt worden sind“, beschreibt Haase Vorgehensweise und Folgen. Im Anschluss an Leistungsfeststellung, Abnahme oder Zustandsfeststellung stellen Sie Ihre Arbeiten in Rechnung.

Schadensersatzansprüche nach Vertragsbeendigung

Ist Ihre Kündigung berechtigt, stehen Ihnen neben dem Lohn für alle geleisteten Arbeiten Schadensersatzansprüche zu. Haase: „Sie haben ja mit dem Auftrag kalkuliert und zum Beispiel Mitarbeiter dafür bereitgestellt.“ Auch bereits gekaufte und nicht anderweitig verwendbare Materialien fallen darunter – ebenso, wie der Verdienstausfall für den Projektabbruch.

Der Rechtsanwalt warnt jedoch vor einer Falle: „Wenn Ihre Kündigungsgründe nicht zutreffen oder bewiesen werden können, kann und wird der Auftraggeber mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst das Vertragsverhältnis aus triftigem Grund kündigen. Dann sind Sie schadensersatzpflichtig.“ Er ergänzt: „Und das kann richtig teuer werden. Also kündigen Sie bitte nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Gründe dafür hundertprozentig belegen können.“

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