computer-smartphone-headset.jpeg
Foto: RomixImage - stock.adobe.com
Rechner mit Kamera, Smartphone und Headset: Mehr braucht man nicht, um digitale Inhalte wie Graphiken, Diashows und Videos für die sozialen Netzwerke zu produzieren. 

Inhalte für Social Media gestalten

3 nützliche Tools für das Online-Marketing

Grafiken oder Videoclips können Sie für die sozialen Netzwerke auch ohne Grafikkenntnisse und teure Software erstellen. Diese Tools helfen dabei!

  • Wer Fotocollagen, Videos oder Diashows für die sozialen Netzwerke erstellen will, braucht kein Profiequipment. Im Netz gibt es Tools,  mit denen auch Laien digitale Inhalte in kurzer Zeit erstellen können. 
  • Schier unendlich viele Möglichkeiten bietet die Graphikdesignplattform Canva. Damit lassen sich von der Instagram-Story, über Grafiken bis hin zum Flyer diverse Inhalte kreieren.
  • Die Screenrecording-Software Loom eignet sich dafür, am Rechner Videobotschaften aufzunehmen oder auch um Video-Tutorials aufzuzeichnen.
  • Wer mit eigenen Fotos und Videos eine mit Musik hinterlegte Diashow erstellen will, kann dafür zum Beispiel den Videoerstellungsdienst Animoto nutzen. Schnittkenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

Canva

Ob Facebook-Beitrag, Tiktok-Video oder Pinterest-Pin – mit der Grafikdesign-Plattform Canva können Sie diverse Inhalte für die sozialen Netzwerke erstellen. Um loslegen zu können, müssen Sie zunächst überlegen, für welchen Social Media-Kanal Sie Inhalte gestalten wollen – das kann zum Beispiel ein Post für die Instagram-Story sein. Anschließend gilt es eine Vorlage auszuwählen. Die Möglichkeiten reichen dabei vom Quiz, über Fotocollagen bis hin zu weihnachtlichen Motiven oder Ostergrüßen. Sobald Sie etwas Passendes gefunden haben, können Sie die Vorlage nach Ihren Wünschen mit eigenen Fotos und Videos gestalten. Auch Schriftart und Farben lassen sich ändern.

Ist alles fertig, können Sie Ihr selbstgestaltetes Motiv runterladen und für die sozialen Netzwerke nutzen. Doch mit Canva lassen sich nicht nur Inhalte für Facebook und Co. erstellen. Die Plattform bietet auch Vorlagen für Flyer, Logos, Präsentationen, Einladungen oder Grafiken.

Canva gibt es in einer kostenlosen Version, dort haben Sie laut Anbieter Zugriff auf rund 250.000 Vorlagen. Reicht das nicht, gibt es auch noch die kostenpflichtige „Pro Version“. Dort finden Sie noch deutlich mehr Vorlagen, haben mehr Speicherplatz und andere Gestaltungsmöglichkeiten.

[Tipp: Bleiben Sie beim Thema Marketing & Werbung auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!]

Loom

Loom ist eine Screenrecording-Software. Damit können Sie zum Beispiel Videobotschaften aufnehmen. Alles was Sie dafür brauchen, sind ein Computer sowie eine Kamera und ein Mikrofon, die sich für den Einsatz bei Videokonferenzen eignen. Nach der Anmeldung klicken Sie dafür auf „New Video“, wählen die Option „Camera only“ aus und beginnen mit der Aufnahme. Sobald Ihr Video im Kasten ist, lässt es sich direkt über einen Link teilen und zum Beispiel als Facebook-Post verwenden. Ein Download des Videos ist somit nicht nötig.

Mit Loom können Sie zudem Screencasts erstellen. Das sind Video-Tutorials, bei denen Sie Ihren Computerbildschirm abfilmen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Video mit Erläuterungen versehen, die Sie während der Aufzeichnung per Mikro einsprechen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Gesicht während des Sprechens zu filmen, Ihr Profil wird dann am Bildschirmrand klein einblendet. Screencasts eignen sich zum Beispiel, um bei digitalen Produkten oder Plattformen den Hilfe- oder FAQ-Bereich mit Videopräsentationen aufzupeppen.

Die Screenrecording-Software gibt es in einer kostenlosen Version. Dabei sind sowohl die Zahl der Videos als auch die Länge der Aufnahmen auf 5 Minuten begrenzt. Diese Beschränkungen entfallen bei der Bezahlversion.

10 Tipps: So machen Handwerker im Netz auf sich aufmerksam

Viele Kunden, die einen Handwerker suchen, halten im Netz Ausschau. So machen Sie im Internet auf Ihren Betrieb aufmerksam und gewinnen Kunden.
Artikel lesen

Animoto

Bewegtbilder und Videos gewinnen in den sozialen Medien immer mehr an Bedeutung. Mit dem Videoerstellungsdienst Animoto lassen sich professionelle Diashows erstellen – Grafik- und Schnittkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Wenn Sie Fotos oder Videosequenzen haben, können Sie sofort mit einem eigenen Projekt loslegen.

Als erstes gilt es ein Template, also eine Vorlage, auszuwählen. Wie auch bei Canva haben Sie dort die Qual der Wahl. Sie können sich zum Beispiel für eine Slideshow entscheiden, die sich als Story bei Facebook oder Instagram posten lässt. Aber auch für Youtube oder Linkedin lassen sich mit Hilfe des Videoerstellungsdienstes Inhalte anfertigen.

Die zu Ihrem Zweck passende Vorlage müssen Sie anschließend nur mit Ihren Fotos oder Videos befüllen. Außerdem lassen sich Schrift- und Hintergrundfarben sowie die Hintergrundmusik individuell anpassen. Sobald das Projekt fertig ist, können Sie Ihren Clip zum Beispiel per Download oder per Link teilen. Downloads sind allerdings nur in der Pro-Version möglich.

Weitere Tools für die Content-Stellung finden Sie hier!

Tipp: Sie wollen mehr zum Thema Marketing & Werbung erfahren? Mit dem handwerk.com-Newsletter versorgen wir Sie mit interessanten Infos. Jetzt anmelden! 

Auch interessant:

Rechtsfalle Social Media: 5 Tipps, was Betriebe beachten müssen

Sie sind mit Ihrem Betrieb in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram unterwegs? Dann sollten Sie rechtlich auf diese 5 Punkte achten!
Artikel lesen

Wird Google Maps das neue soziale Netzwerk für Betriebe?

Google hat seinen Kartendienst mit mehreren Funktionen ausgestattet, die Unternehmen helfen, sich noch besser zu präsentieren. Ein Kurzüberblick.
Artikel lesen

So gefragt sind Terminplanungs-Tools bei Kunden

Per Online-Buchungstool können Kunden Termine mit Dienstleistern bequem buchen. Das kommt gut an: Laut einer Studie wünschen sich Kunden mehr solcher Angebote.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ganz junge User suchen Sie bei Facebook meist vergebens. Besonders aktiv sind Menschen zwischen 30 und 60.

Social Media

Wer ist eigentlich noch bei Facebook?

Von wegen überholt: Facebook ist in Deutschland das soziale Netzwerk mit den meisten Nutzern. Fragt sich nur, welche Zielgruppe Sie dort finden.

    • Marketing und Werbung, Online Marketing, Strategie, Marketing, Kommunikation
Betriebe sollten sensibel mit Daten von Kunden umgehen. In sozialen Netzwerken der Mitarbeitenden haben sie nichts zu suchen.

DSGVO-Urteil

Gefährlich: Kundenkontakt über private Social-Media-Kanäle

Eine Kundin wird auf sozialen Netzwerken von Mitarbeitenden eines Unternehmens kontaktiert und zieht vor Gericht. Das gibt ihr Recht – aus einem bestimmten Grund.

    • Recht
Ist KI nur ein Hilfsmittel oder nimmt es Mitarbeitenden ihre Arbeit ab? Handwerksbetriebe sollten die Nutzung unbedingt regeln, rät ein Rechtsanwalt.

Künstliche Intelligenz im Büro

Dürfen Mitarbeitende KI ohne Erlaubnis nutzen?

Einfache Mails oder komplexe Schreiben - beides lässt sich schnell per KI erstellen. Doch was ist im Betrieb erlaubt? Fest steht: Es sollte unbedingt Regeln für die KI-Nutzung geben.

    • Digitalisierung + IT
Nur ein Stern von 5 möglichen? So lange Kunden damit lediglich ihre Meinung äußern, müssen Unternehmen schlechte Bewertungen hinnehmen.

Urteil

Miese Online-Bewertung: Wo endet die Meinungsfreiheit?

Wer in einer Online-Bewertung Behauptungen aufstellt, muss diese auch beweisen können, stellte jetzt ein Gericht klar.

    • Recht, Online Marketing